August 1988 Abschluss des Studiums
August 1991 Zulassung als Rechtsanwältin
1997 Weiterqualifizierung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
2008 Weiterqualifizierung zur Fachanwältin für Familienrecht
2010 Weiterqualifizierung zur Mediatorin (DAA)
Nach Abschluss des Studiums in Leipzig im Jahr 1988 war ich zunächst in einem großen deutschen Wirtschaftsunternehmen tätig. Im August 1991 erhielt ich meine Zulassung zur Rechtsanwältin und im Jahr 1997 qualifizierte ich mich zur Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach verschiedenen beruflichen Stationen - Tätigkeit bei der Treuhandanstalt und als angestellte Rechtsanwältin - entschloss ich mich im Juni 2003 zur Eröffnung einer eigenen Anwaltskanzlei im Leipziger Norden.
Von Beginn an liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Arbeitsrecht. Gerade die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen zeigen, dass oftmals nicht nur rechtliches Know-How und die Berücksichtigung sozialrechtlicher Konsequenzen, sondern auch unkonventionelle Lösungen gefragt sind. Hierbei kann ich auf langjährige Erfahrungen vor Gericht - sowohl als Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter und in allen Instanzen - zurückgreifen. Dies gilt auch für die Vertretung von Betriebsräten und Unternehmen mit Betriebsräten.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Familienrecht. Um meine Mandanten hier optimal beraten und vertreten zu können, habe ich im Jahr 2004 den Fachanwaltslehrgang belegt und erfolgreich abgeschlossen. Die Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht erfolgte im Jahr 2008.
Gerade im Familienrecht, aber auch auf anderen Rechtsgebieten, sind eine Vielzahl von vor Gerichten "mit aller Härte geführter Verfahren" nicht nur kostenintensiv und zeitraubend, sondern im Ergebnis für beide Parteien auch unbefriedigend. Eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, kann in der Durchführung eines Mediationsverfahrens bestehen. Im Jahr 2010 entschloss ich mich daher zu einer Ausbildung als Mediatorin bei der DeutschenAnwaltAkademie.